Was ist bei der Zusammenarbeit mit eLearning Freelancern zu beachten?
Scheinselbstständigkeit, AHV-Risiken und warum die Zusammenarbeit mit einer GmbH (eLearning.ch) für Auftraggeber sicherer ist.
Scheinselbstständigkeit
Wenn E-Learning Freelancer faktisch wie Angestellte arbeiten (Weisungsgebundenheit, Integration ins Team, nur ein Auftraggeber), gilt die Tätigkeit als unselbständig – mit weitreichenden Folgen.
AHV-Nachzahlungen
Stellt die Ausgleichskasse Scheinselbstständigkeit fest, muss der Auftraggeber sämtliche AHV-Beiträge rückwirkend nachzahlen – inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
Rechtssichere Zusammenarbeit
Mit eLearning.ch (DAVE GmbH) arbeiten Sie auf B2B-Basis: klare Verträge, saubere Abrechnung und keine Risiken bei der Sozialversicherung.
E-Learning Freelancer bringen Tempo und Flexibilität – besonders in Content, Entwicklung und eLearning-Projekten. In der Schweiz gilt jedoch: Nicht der Begriff „Freelancer“ zählt, sondern die tatsächliche Ausgestaltung. Sobald Weisungsgebundenheit, Integration in Abläufe oder wirtschaftliche Abhängigkeit dominieren, drohen Einstufung als unselbständig und AHV-Nachzahlungen für den Auftraggeber.
Woran Sie echte Selbständigkeit erkennen
Warum wir als GmbH auftreten (DAVE GmbH)
Wir arbeiten bewusst über unsere DAVE GmbH. Für Sie bedeutet das: klare B2B-Beziehung, rechtssichere Verträge, transparente Abwicklung – und kein Risiko von AHV-Nachzahlungen aufgrund Scheinselbstständigkeit. Sie erhalten skalierbare eLearning-Leistungen mit professioneller Projektführung und sauberer Dokumentation.
🤝 Wollen Sie mit uns zusammenarbeiten?
Mit eLearning.ch (DAVE GmbH) sind Sie rechtssicher unterwegs – ohne Risiko von Scheinselbstständigkeit. Wir liefern maßgeschneiderte eLearning-Lösungen für Schweizer KMU.
 
    Über den Autor
David Zehnder ist Gründer der DAVE GmbH und Betreiber von eLearning.ch. Er entwickelt praxisnahe eLearning-Kurse für Schweizer KMU – mit Fokus auf Pflichtschulungen, Datenschutz und Cybersecurity.
